Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen werden meist zur Vorlage bei Ämtern, Gerichten oder ähnlichem benötigt. Diese können ausschließlich von einem ermächtigten, vereidigten oder beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der chinesischen Sprache für Baden-Württemberg bin ich befähigt, chinesische amtliche Dokumente zu übersetzen. Durch die Beglaubigung wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung offiziell bescheinigt, so dass diese als Urkunde in allen gerichtlichen und behördlichen Stellen gesetzlich anerkannt ist.

  • Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde, Abschlussurkunde u.v.m.)
  • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, u.v.m.)
  • Zeugnisse (Schul-, Diplom-, Führungs-, Arbeitszeugnis u.v.m.)
  • Gerichtsurteile, notarielle Urkunden
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