AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

§ 1      Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Übersetzungsbüro Wang (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich zukünftiger Aufträge von diesem Auftraggeber auch wenn kein Bezug auf die AGB bei der Annahme einzelner Aufträge mehr genommen wird.

Nebenvereinbarungen sowie Abweichungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Gleiches gilt für den Fall, dass ausnahmsweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Grundlage eines Auftrags sein sollen.

Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.

Sollte der Inhalt in Übersetzungen dieser AGB von dieser deutschen Fassung abweichen, ist diese deutsche Fassung als rechtsverbindlich anzusehen.

§ 2      Angebote

(1)       Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Auftragsannahme. Sämtliche schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge bedürfen zur Annahme, sofern nicht Annahme unsererseits durch Auftragsausführung erfolgt, die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

(2)       Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Leistungsbeschreibungen sind freibleibend und können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Sie sind nur verbindlich, wenn ihre genaue Einhaltung im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist bzw. auf die vorgenannten Unterlagen im Vertrag Bezug genommen ist.

§ 3      Vergütung

(1)       Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(2)       Die in den Angeboten genannten Preise gegenüber dem Auftraggeber sind Netto-Preise.

(3)       Übersetzungen werden grundsätzlich nach Wortanzahl in der Ausgangssprache sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit und Fachbereich der Übersetzung berechnet, es sei denn, für einen Auftrag wird im Voraus ein Pauschalhonorar vereinbart. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Wortpreis multipliziert mit der Wortanzahl den Mindestsatz nicht übersteigt. Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Liste der Terminologie oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

(4)       Besonderheiten beim Dolmetschen: Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Einsatzort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Sitz der Geschäftsstelle ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.

(5)       Besonderheiten beim Sprachentraining: Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Sprachkursleistungen als Preise pro Sprachkurseinheit. Es wird eine Mindestanzahl an Sprachkurseinheiten angesetzt. Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Schulungsraum zur Verfügung. Kursmaterialien, Prüfungen, Zertifizierungen und weitere Zusatzleistungen werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders vereinbart, wird beim Sprachentraining die vom Auftragnehmer für den Reiseweg zum Sprachkursort und zurück benötigte Zeit nach Aufwand vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Sitz der Geschäftsstelle ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde.

§ 4      Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)       Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich per E-Mail, Fax oder Post. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Bei telefonischen oder sonstigen formlosen Aufträgen gehen sich hieraus ergebende Probleme zu Lasten des Auftraggebers.

(2)       Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung Ausgangssprache, Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, insbesondere Wünsche hinsichtlich der Terminologie, Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild), Speicherung auf bestimmten Speichermedien sowie den Liefertermin anzugeben. Ist die Übersetzung für Druckzwecke bestimmt, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zur Verfügung zu stellen.

(3)       Unterlagen und Informationen, die zur Anfertigung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert bei Auftragserteilung zur Verfügung, wie z.B. Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe usw..

(4)       Sollte das übergebene Material nicht ausreichend sein, kann der Auftragnehmer die Übermittlung von weiteren relevanten Informationsmaterialien durch den Auftraggeber anfordern.

(5)       Mängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unvollständigen, unrichtigen oder unklaren Auftragserteilung ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(6)       Bei allen übernommenen Aufträgen setzt der Auftragnehmer voraus, dass der Auftraggeber das Urheberrecht an dem zu übersetzenden Ausgangstext hat. Im Falle einer etwaigen Urheberrechtsverletzung haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber.

§ 5      Leistungsumfang und Erfüllungsort

(1)       Der jeweilige Leistungsumfang und die Lieferungsart werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer schriftlich vereinbart.

(2)       Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

(3)       Ohne begleitendes Informationsmaterial oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und nur wenn eine solche Terminologie-Liste vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurde. Bei Eilaufträgen kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand des Auftrags. DTP (Desktop Publishing)- und Layout-Arbeiten sind nicht Teil unserer Leistungen. Wir übernehmen gerne das vom Auftraggeber im Microsoft-Word-Format vorgegebene Layout auch in der Übersetzung. Darüber hinaus gehende Layoutarbeiten sind vom Auftraggeber durchzuführen. Eventuell enthaltene Bilddateien werden unbearbeitet übernommen (auch wenn diese Text enthalten).

(4)       Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

(5)       Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist bei Übersetzungsaufträgen der Geschäftssitz des Auftragnehmers der Erfüllungsort. Beim Dolmetschen sowie Sprachtraining ist der vereinbarte Einsatzort der Erfüllungsort.

§ 6      Lieferfrist und Lieferung

(1)       Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle vom Auftragnehmer angegebenen Lieferfristen keine verbindlichen Zusicherungen, sondern nur geschätzte voraussichtliche Termine. Der Auftragnehmer ist bemüht, alle Aufträge innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu erledigen, übernimmt allerdings keinerlei Verantwortung für nicht termingerechte Lieferungen, die durch technische Schwierigkeiten verursacht wurden. Sollte der Auftragnehmer feststellen, dass die eingeschätzte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, wird er den Auftraggeber unverzüglich unterrichten.

(2)       Kann der Auftragnehmer eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferfrist aus anderen als sich seiner Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in einem angemessenen Zeitrahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer jedoch nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet und der Auftraggeber ist nicht entbunden von der Zahlung bereits teilweise geleisteter Übersetzungsarbeit.

(3)       Der Versand der Übersetzung erfolgt nach Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Kurier oder Post. Bei größeren Datenpaketen erfolgt der Versand über einen Hochladelink. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Auftraggeber nachweisbar (Absendprotokoll) abgeschickt wurde. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber.

(4)       Bei Lieferverzögerungen, die auf höherer Gewalt oder technischen Schwierigkeiten beruhen, oder im Verantwortungsbereich Dritter (Kurierdienste) liegen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. In solchen Fällen gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist. Lieferverzögerungen und Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung seiner Mitwirkungspflicht ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

(5)       Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den vom Auftragnehmer zu vertretenden Fällen des Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist und der Auftraggeber dem Auftragnehmer in elektronischer oder schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

(6)       „Werktage“ sind Montag bis Freitag und nicht Samstag, Sonntag und jegliche Art von Feiertag (sowohl bundeseinheitlich als auch nicht bundeseinheitlich).

§ 7      Änderung und Annullierung von Aufträgen

(1)       Die Änderung oder Stornierung eines Übersetzer- oder Dolmetscherauftrags bedarf der Schriftform.

(2)       Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit und Entschädigung für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit in Höhe von 50% des beim Vertragsabschluss vereinbarten Preises, sofern der Auftragnehmer Zeit für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit eingeplant und reserviert hat.

(3)       Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nacherfüllung und der durch den Auftragnehmer zu vertretenden Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese abgelaufen ist.

(4)       Bei Annullierung eines Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis (vierzig Euro pro Stunde) zu fordern, in allen Fällen aber mindestens eine Bearbeitungspauschale von sechzig Euro. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.

(5)       Der Auftraggeber eines Dolmetscherauftrags hat das Recht, seinen Auftrag bis spätestens vier (4) Wochen vor der Veranstaltung zu stornieren. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen, abzüglich nachweislich bis zu diesem Zeitpunkt entstandener Kosten (z.B. Buchungen) und einer Bearbeitungspauschale von 100 Euro, erstattet. Tritt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei:

      Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Einsatzbeginn 30%

      Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Einsatzbeginn 50%

      Rücktritt bis zu 2 Tagen vor Einsatzbeginn 75%

      Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Einsatzabbruch 100%

der im Vertrag vereinbarten Honorare als Verdienstausfallentschädigung (Ausfallhonorar) zu entrichten.

§ 8      Annahme  – Abnahme – Mängelrüge

(1)       Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung einschließlich Teillieferungen ist eine Hauptpflicht des Auftraggebers. Unterlässt der Auftraggeber die Annahme oder lehnt er diese ab, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

(2)       Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen.

(3)       Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übertragung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung eine schriftliche Rüge unter substantiierter Bezeichnung des Mangels, so gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

(4)       Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln erhält der Auftragnehmer zunächst unter Ausschluss weitergehender Ansprüche die Gelegenheit, die Übersetzung oder die Leistung mindestens zweimal innerhalb angemessener Fristen nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet. Nach Fristablauf ist der Auftraggeber berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

(5)       Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen, auf kundeneigener Terminologie (soweit diese nicht zur Verfügung gestellt wurde) oder nicht vorhandenen Textzusammenhängen beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers und berechtigt dem Auftraggeber nicht zur Mängelrüge. Stilfragen sind ebenso von jeder Haftung ausgeschlossen.

§ 9      Zahlung

(1)       Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung oder nach geleistetem Dolmetschen und nach Rechnungsstellung zur sofortigen Zahlung fällig. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen zu leisten, es sei denn, es wurde schriftlich eine hiervon abweichende Zahlungsfrist vereinbart.

(2)       Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Privatkunden den Rechnungsbetrag bei Auftragserteilung vorab geltend zu machen und bei Geschäftskunden, je nach Auftragsumfang, eine Anzahlung bzw. Teilzahlungen zu fordern. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeit solange einzustellen bis diese beglichen ist. Der daraus resultierende Lieferverzug ist dem Auftragnehmer nicht zu belasten.

(3)       Bei Übersetzungen, die abgeholt werden, ist die Vergütung grundsätzlich Zug um Zug gegen Aushändigung des übersetzten Textes zu entrichten.

(4)       Verlangt der Kunde den Versand von Übersetzungen, werden diese nach Wahl des Kunden nur entweder per Nachnahme oder gegen Vorauskasse versandt.

(5)       Für Aufträge, die direkt über die Website des Auftragnehmers erteilt werden, wird Vorauskasse per Kreditkarte in Form einer Anzahlung in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrags verlangt. Zu diesem Zweck gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung seinen Namen und seine Adresse, seine Kreditkartengesellschaft, Kreditkartennummer und die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte (Anfang und Ende) an. Mit Auftragserteilung ermächtigt der Auftraggeber dem Auftragsnehmer, die Anzahlung bzw. die Rechnungssumme per Kreditkarte einzuziehen.

(6)       Ist der Auftraggeber insolvent, zahlungsunwillig oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Auftragsergebnisse Zug um Zug gegen Zahlung herauszugeben oder wahlweise sogar vom Vertrag zurückzutreten.

(7)       Rechnungen über das geleistete Dolmetschen sind zahlbar bei Rechnungserhalt netto Kasse.

(8)       Geleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist. Bestimmungen des Auftraggebers über die Anrechnung von Zahlungen sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich.

(9)       Der Auftragnehmer behält sich vor, Zahlungen nach seinem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Zahlungsverzug geratene Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren auf Verlangen an den Auftragnehmer herauszugeben. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der gestundeten Beträge zu verlangen.

(10)   Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % („acht Prozent“) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Sollte nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftragnehmer kann bei der Geltendmachung ein Inkassounternehmen beauftragen. Eventuelle zusätzliche Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 10  Haftung

(1)      Der Auftraggeber ist gehalten, die Übersetzung nach Erhalt auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu überprüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird.

(2)      Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte oder unvollständige Information des Auftraggebers bzw. auf Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder durch einen fehlerhaften Originaltext zurückzuführen, so haftet der Auftragnehmer hierfür nicht. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

(3)      Soweit sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes erschließt, gehen Übersetzungsfehler zu Lasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial in Form von einer Terminologie-Liste dem Auftragnehmer nicht ausgehändigt hat. Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet  den Auftragnehmer von jeglicher Haftung.

(4)      Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer bei Nichterfüllung und Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nur für direkte Schäden, die typisch und bei Vertragsabschluss vorhersehbar sind, aber nicht für verursachte Mangelfolgeschäden sowie sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.

(5)      Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor bei Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten des geschlossenen Vertrages.

(6)      Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert exkl. MwSt. der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal fünftausend Euro sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf das Zweifache des Rechnungswertes exkl. MwSt. der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zehntausend Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen den verursachten Schaden versichert ist.

(7)      Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines vom Auftragnehmer zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der vom Auftragnehmer gelieferten Übersetzung oder bearbeiteten Version dieselbe Gefahr von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

(8)      Der Auftragnehmer haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Bei Lieferungen von Dateien per Datenfernübertragung (DFÜ), E-Mail oder andere Fernübertragungen, ist der Auftraggeber für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig und verantwortlich. Für Beschädigung oder Verlust von Dateien auf kunden- oder firmeneigenen Datenträgern sowie auf elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen und werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt.

(9)      Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung.

(10)   Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Pandemie, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von ihm vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, mit entsprechenden Verzögerungen zu liefern.

(11)   Für Beschädigung oder Verlust von den dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien jeglicher Art wird ebenfalls keine Haftung übernommen. In jedem Fall ist die Haftung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenen Materials.

(12)   Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer Freistellung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung der Übersetzung ableiten und schließt damit jede Haftung des Auftragnehmers auf Grund dieses Absatzes aus.

(13)   Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer gegen sämtliche Ansprüche Dritter auf Grund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten.

(14)   Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne die Freigabe des Auftragnehmers, geht dies voll zu Lasten des Auftraggebers und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

§ 11  Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 12  Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrecht

Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte das Eigentum des Auftragnehmers. Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder -leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.

Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte an etwaigen Arbeitsergebnissen bestimmter Nebenleistungen wie der Anlage einer Fachterminologie, einer Wortsammlung oder eines Glossars vor. Sofern die Eigentumsrechte an diesen Leistungen an den Auftraggeber abgetreten werden, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten und darüber öffentlich zu berichten. Die Nutzungsrechte werden auf unbestimmte Zeit erteilt und können nur aus wichtigem Grund aufkündigt werden.

Bei Verwertungen und Veränderungen der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen durch Dritte muss vorab die Zustimmung des Auftragnehmers eingeholt werden.

§ 13  Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Durchführung des Auftrages gemäß den gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz gespeichert werden.

§ 14  Urheberrecht

Der Auftragnehmer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung -auch von Dritten- an den Auftragnehmer gestellt werden könnten.

§ 15  Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Der Auftragnehmer kann aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.

Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig sind oder dem Auftragnehmer bereits bekannt waren.

Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an den Auftragnehmer, soweit nicht anders vereinbart wurde.

Bei der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und möglichen Erfüllungsgehilfen, gewährt der Auftragnehmer aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz.

§ 16  Werberecht

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Wortmarke, Bildmarke und Wortbildmarke des Auftraggebers (nachfolgend „Marke“) als Referenz weltweit im Rahmen der Anpreisung der Zusammenarbeit zu verwenden und zu vervielfältigen.

Der Auftragnehmer erkennt die Rechte des Auftraggebers an der Marke an und verpflichtet sich, diese Rechte in keiner Weise zu beeinträchtigen.

§ 17  Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

§ 18  Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechtes. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner Pforzheim.

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